Freitag, 31. August 2012

Durchfahrt verboten? Änderungen im Waldgesetz


 

 

(grü) - Mit dem Mountainbike einen schmalen Waldpfad bezwingen, dieses Vergnügen könnte bald vorbei sein. Denn Hessens Landesregierung plant ein neues Waldgesetz, das die Betretungsrechte im Forst neu regelt. 


Ein Paragraph bringt hierbei nicht nur Mountainbiker in Rage. Nur noch “ befestige oder naturfeste Wege, die ganzjährig von einem nicht geländegängigen PKW befahren werden können“, sollen demnach betretbar sein, heißt es im Paragraph 15 (Abs.2) . Nimmt man es wörtlich trifft diese Einschränkung auch Wandergruppen, Reiter, Walker, kurz alle, die sich gern im Wald aufhalten. Gruppen kann zudem der Zutritt verweigert werden, wenn der Eigentümer eine Beeinträchtigung des Waldgebiets erwartet (§ 15 Abs. 4) .Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder  und Einzug des Tatwerkzeugs, sprich Mountainbikes. Auslöser für die Gesetzesnovelle ist die Zunahme von Schäden am Wald, wie Erosion durch entstandene Fahrrillen der Mountainbikes. Angelegte Trails mit Sprungschanzen sind den Forstleuten ebenfalls ein Dorn im Auge, hinzu komme die Beunruhigung des Wildes und Konflikte mit Wanderern.  Für Hessen Forst, mit 40 Prozent Waldfläche größter Waldeigentümer des Landes, ist die Neuregelung daher  eine gute Sache.  „An bestimmten Brennpunkten, wie dem Feldberg im Taunus oder im Habichtswald bei Kassel  kommt es immer wieder zu Konflikten und Waldschäden durch Mountainbiker“, sagt denn auch Detlef Stys,  zuständiger Abteilungsleiter bei Hessen Forst.

Zwar ist das Fahren abseits von Wegen auch durch die alte Gesetzgebung verboten, doch wird nun erstmals der Versuch unternommen zu definieren, was ein Weg überhaupt ist. Mountainbiker fürchten durch diese neue Definition auf  Forststraßen verbannt zu werden. Die DIMB  (deutsche Initiative Mountainbike e.V) fordert daher in einer gemeinsamen Erklärung mit dem ADFC Hessen (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club), dass „alle Wege frei befahrbar sein müssen, sofern dies natur – und sozialverträglich ist.“  Und: „In besonders konfliktbehafteten Regionen soll eine Besucherlenkung installiert werden“.  Der Protest der Biker ist gewaltig. Allein 43000 Menschen unterzeichneten die Online Petition des Verbandes. Dazu kommen noch 7036 Unterschriften, die von der  Vereinigung „die Taunusreiter“ gesammelt wurden, denn auch die Reiter fürchten massive Einschränkungen, obwohl das Umweltministerium beteuert:  „ Für Reiter, Kutschfahrer und Wanderer ändert sich nichts.“     

Dabei  soll das neue Gesetz alles einfacher machen und helfen Konflikte zwischen den unterschiedlichen Waldnutzern zu entschärfen, heißt es aus dem Ministerium .   Denn erstmals können Waldbesitzer nun spezielle Mountainbiketrails  anlegen. Das sei bislang  aufgrund forstrechtlicher Bestimmungen nicht möglich. Waldeigentümer haben damit die Handhabe ohne behördliches Verfahren Wege zu  öffnen. Hessen Forst sei dazu gerne bereit, heißt von Seiten der  Landesbetriebsleitung in Kassel.

Doch nicht nur Biker und Reiter machen Front gegen die Gesetzesnovelle. Auch der Naturschutzbund Hessen (Nabu), der sich als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen sieht, äußert sich kritisch.  „Moderner Naturschutz arbeitet mehr mit intelligenter Wege- Planung, örtlichem Wegerückbau und sinnvoller Besucherlenkung als mit wenig effektiven Verboten,“ sagt Naturschutzreferent Mark Harthun. Und: „Das Betretungsrecht des Waldes ist eine demokratische Errungenschaft die erstritten werden musste.“ „Eine Verschärfung sei daher  unzumutbar. Stattdessen plädiert der Naturschutzbund ebenfalls für eine landesweite Öffnung der Wege. Nur in Einzelfällen solle dies eingeschränkt werden.

Die Durchsetzbarkeit der neuen Regelungen erscheint zudem unrealistisch.

 342 Tausend Hektar Wald werden von 439 Revierförstereien mit 2370 Mitarbeitern verwaltet. Damit wäre jeder Mitarbeiter, einschließlich Sekretärinnen und Auszubildender, für die Überwachung von 144 Hektar zuständig. Hessen Forst hofft daher, das eine Verständigung auf anderem Wege möglich ist, so Stys.

 Zur Zeit läuft die Anhörung der Verbände. Diese können dort ihre Bedenken gegen die neue Gesetzgebung vorbringen.  Inkrafttreten soll das Gesetz dann 2014.

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