(grü) - Mit dem Mountainbike
einen schmalen Waldpfad bezwingen, dieses Vergnügen könnte bald vorbei sein.
Denn Hessens Landesregierung plant ein neues Waldgesetz, das die
Betretungsrechte im Forst neu regelt.
Ein Paragraph bringt hierbei nicht nur Mountainbiker in Rage. Nur noch “
befestige oder naturfeste Wege, die ganzjährig von einem nicht geländegängigen
PKW befahren werden können“, sollen demnach betretbar sein, heißt es im
Paragraph 15 (Abs.2) . Nimmt man es wörtlich trifft diese Einschränkung auch
Wandergruppen, Reiter, Walker, kurz alle, die sich gern im Wald aufhalten. Gruppen
kann zudem der Zutritt verweigert werden, wenn der Eigentümer eine
Beeinträchtigung des Waldgebiets erwartet (§ 15 Abs. 4) .Bei Verstößen drohen
empfindliche Bußgelder und Einzug des
Tatwerkzeugs, sprich Mountainbikes. Auslöser
für die Gesetzesnovelle ist die Zunahme von Schäden am Wald, wie Erosion durch
entstandene Fahrrillen der Mountainbikes. Angelegte Trails mit Sprungschanzen
sind den Forstleuten ebenfalls ein Dorn im Auge, hinzu komme die Beunruhigung
des Wildes und Konflikte mit Wanderern. Für Hessen Forst, mit 40 Prozent Waldfläche
größter Waldeigentümer des Landes, ist die Neuregelung daher eine gute Sache. „An bestimmten Brennpunkten, wie dem Feldberg
im Taunus oder im Habichtswald bei Kassel
kommt es immer wieder zu Konflikten und Waldschäden durch Mountainbiker“,
sagt denn auch Detlef Stys, zuständiger
Abteilungsleiter bei Hessen Forst.
Zwar ist das Fahren abseits von
Wegen auch durch die alte Gesetzgebung verboten, doch wird nun erstmals der
Versuch unternommen zu definieren, was ein Weg überhaupt ist. Mountainbiker
fürchten durch diese neue Definition auf
Forststraßen verbannt zu werden. Die DIMB (deutsche Initiative Mountainbike e.V)
fordert daher in einer gemeinsamen Erklärung mit dem ADFC Hessen (Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club), dass „alle Wege frei befahrbar sein müssen, sofern dies natur –
und sozialverträglich ist.“ Und: „In
besonders konfliktbehafteten Regionen soll eine Besucherlenkung installiert
werden“. Der Protest der Biker ist
gewaltig. Allein 43000 Menschen unterzeichneten die Online Petition des
Verbandes. Dazu kommen noch 7036 Unterschriften, die von der Vereinigung „die Taunusreiter“ gesammelt
wurden, denn auch die Reiter fürchten massive Einschränkungen, obwohl das
Umweltministerium beteuert: „ Für
Reiter, Kutschfahrer und Wanderer ändert sich nichts.“
Dabei soll das neue Gesetz alles einfacher machen
und helfen Konflikte zwischen den unterschiedlichen Waldnutzern zu entschärfen,
heißt es aus dem Ministerium . Denn
erstmals können Waldbesitzer nun spezielle Mountainbiketrails anlegen. Das sei bislang aufgrund forstrechtlicher Bestimmungen nicht
möglich. Waldeigentümer haben damit die Handhabe ohne behördliches Verfahren
Wege zu öffnen. Hessen Forst sei dazu
gerne bereit, heißt von Seiten der
Landesbetriebsleitung in Kassel.
Doch nicht nur Biker und Reiter
machen Front gegen die Gesetzesnovelle. Auch der Naturschutzbund Hessen (Nabu),
der sich als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen sieht,
äußert sich kritisch. „Moderner
Naturschutz arbeitet mehr mit intelligenter Wege- Planung, örtlichem
Wegerückbau und sinnvoller Besucherlenkung als mit wenig effektiven Verboten,“ sagt
Naturschutzreferent Mark Harthun. Und: „Das Betretungsrecht des Waldes ist eine
demokratische Errungenschaft die erstritten werden musste.“ „Eine Verschärfung sei
daher unzumutbar. Stattdessen plädiert
der Naturschutzbund ebenfalls für eine landesweite Öffnung der Wege. Nur in
Einzelfällen solle dies eingeschränkt werden.
Die Durchsetzbarkeit der neuen
Regelungen erscheint zudem unrealistisch.
342 Tausend Hektar Wald werden von 439
Revierförstereien mit 2370 Mitarbeitern verwaltet. Damit wäre jeder Mitarbeiter,
einschließlich Sekretärinnen und Auszubildender, für die Überwachung von 144
Hektar zuständig. Hessen Forst hofft daher, das eine Verständigung auf anderem
Wege möglich ist, so Stys.
Zur Zeit läuft die Anhörung der Verbände.
Diese können dort ihre Bedenken gegen die neue Gesetzgebung vorbringen. Inkrafttreten soll das Gesetz dann 2014.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen