So durften
Frauen erst 1965 ein eigenes Bankkonto ohne die Unterschrift des Ehemannes einrichten. Zwar hätten Frauen inzwischen, dank der
Frauenbewegung, in vielen Bereichen wie etwa der Bildung aufgeholt und sich
dort sogar einen Bildungsvorsprung erarbeitet, doch könnten sie diesen nicht in
ein gleichberechtigtes Berufsleben umsetzen. Allein in Hessen seien 600.000
Frauen in Teilzeit und Niedriglohnsektor beschäftigt. Der Gesetzentwurf der
hessischen Landesregierung Betreuungszeiten in Kindertagesstätten nur bis 40
Wochenstunden zu fördern, bekräftige die Haltung, dass Frauen mit einer Teilzeitbeschäftigung
gut bedient seien und ignoriere den demographischen Wandel. Dies führe
zwangsläufig zur Altersarmut für Frauen, so Kaminsky.
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